Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2019 - 4 StR 294/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1307
BGH, 08.01.2019 - 4 StR 294/18 (https://dejure.org/2019,1307)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2019 - 4 StR 294/18 (https://dejure.org/2019,1307)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 4 StR 294/18 (https://dejure.org/2019,1307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Adhäsionsausspruchs; Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
    Änderung eines Adhäsionsausspruchs; Verwerfung einer Revision als unbegründet

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 292/18

    Antrag des Verletzten (Prozesszinsen im Adhäsionsverfahren)

    Auszug aus BGH, 08.01.2019 - 4 StR 294/18
    Der Angeklagte K. hat Prozesszinsen auf das den Nebenklägern jeweils zuerkannte Schmerzensgeld in entsprechender Anwendung von § 187 Abs. 1 BGB erst ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs durch Antragstellung in der Hauptverhandlung vom 12. Januar 2018 folgenden Tag, hier also erst seit dem 13. Januar 2018 zu zahlen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 292/18).
  • BGH, 30.01.2019 - 4 StR 552/18

    Verpflichtung des Angeklagten zur Zahlung von Zinsen auf das dem Adhäsionskläger

    Der Angeklagte hat Prozesszinsen auf das dem Neben- und Adhäsionskläger zuerkannte Schmerzensgeld in entsprechender Anwendung von § 187 Abs. 1 BGB erst ab dem auf die Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs durch Antragstellung in der Hauptverhandlung vom 17. Mai 2018 folgenden Tag, hier also ab dem 18. Mai 2018 zu zahlen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 292/18 und vom 8. Januar 2019 - 4 StR 294/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht